Jüdische Kultus-Gemeinde Essen

Beerdigungen

Ebenso wie der Krankenbesuch ist auch das Begleiten von Toten eine heilige Pflicht (Mizwa). 
Die heilige Gesellschaft (Chewra Kaddischa) schaltet sich dann ein. Ihr gehören Männer und Frauen der Gemeinde an, die bereit und in der Lage sind für die rituelle Beerdigung des Gemeindemitgliedes sorgen und sich um die Angehörigen kümmern.
Alle jüdischen Dauergräber sind nach Osten ausgerichtet. Tote dürfen nicht verbrannt werden. Die Auferstehung der Toten ist ein fester Glaubensgrundsatz. Dem Grabstein kommt eine hohe Bedeutung zu. Auf ihm steht ja der Name des/der Verstorbenen. Ein guter Name, den ein jüdischer Mensch im Laufe seines Lebens erworben hat, so König Salomo, ist wertvoller als geweihtes Öl im Tempel. Für Beerdigungen sind der Vorstand und das Gemeindebüro der Jüdischen Kultus-Gemeinde zuständig  – für die Dienste im Todesfall die Chewra Kadischa der Gemeinde. 

Verhalten der Hinterbliebenen
Wichtig ist es, nach dem Ableben eines Familienmitglieds (egal ob der Tod im Krankenhaus oder zu Hause eingetreten ist) umgehend das Gemeindebüro zu verständigen!

Während der Bürozeiten erreichen Sie die Mitarbeiterinnen des Gemeindebüros unter der Telefonnummer +49 (0)201 95 99 6 -11.

Außerhalb der Bürozeiten wählen Sie bitte folgende Telefonnummern:
 +49 (0)176 45740121 (von 8:00 bis 21:00).

Für Fragen hinsichtlich des Verhaltens der Hinterbliebenen im Todesfall ist das für den Kultusbereich zuständige Vorstandsmitglied zuständig, das Sie unter der Telefonnummer +49 (0)201 95 99 6 -0 erreichen.

Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, ist der diensthabende Arzt unbedingt und sofort zu ersuchen, den Toten nicht obduzieren zu lassen, und darauf aufmerksam zu machen, daß die Abholung des Verstorbenen durch die Kultusgemeinde veranlaßt wird.

Ist der Tod zu Hause eingetreten verständigen Sie bitte umgehend den behandelnden Arzt oder den Hausarzt, damit dieser die sogenannte “Todesbescheinigung” ausstellt. Sollte sich der Sterbefall außerhalb der Sprechzeiten ereignet haben, verständigen Sie bitte den Ärztlichen Bereitschaftsdienst,
Telefonnummer: 116 117 (bundesweit an jedem Tag des Jahres).

Wichtige Formulare:

- Benötigte Dokumente (PDF)
- Beerdigungsauftrag (PDF)
- Friedhöfe (PDF)
- Besuch der geschlossenen Friedhöfe (PDF)
 

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Tod, Trauer und
Beisetzung im Judentum
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