Organe der Gemeinde
Die Organe der Gemeinde sind: Gemeindeversammlung, Gemeinderat und Vorstand.
Gemeindeversammlung Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie setzt sich aus allen stimmberechtigten Gemeindemitgliedern zusammen. Sie wählt alle vier Jahre in geheimer Wahl den Gemeinderat und ist zu dessen Abberufung berechtigt. Zu ihren Aufgaben der Gemeindeversammlung gehört weiterhin die Erörterung des Rechenschaftsberichts des Vorstands und sie nimmt den Bericht der Revisionskommission entgegen. Sie beschließt die Entlastung des Vorstandes. Jährlich findet mindestens eine öffentliche Gemeindeversammlung statt.
Gemeinderat Der Gemeinderat wird alle vier Jahre gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern. Er ist das „Parlament“ der Gemeinde und überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und entscheidet über alle Gemeindeangelegenheiten, mit Ausnahme einiger Dinge, die Vorstand oder Gemeindeversammlung allein vertreten. Darüber hinaus genehmigt er den Gemeinde-Etat. Aus ihrem Kreis wählt der Gemeinderat zwei Mitglieder für den Vorstand. Die Tätigkeit in der Gemeindevertretung ist ehrenamtlich.
Vorstand Der führt die täglichen Geschäfte der Gemeinde (Organisation, Verwaltung, Personal, Finanzen). Er vertritt die Gemeinde nach außen. Wie die Gemeindevertretung wird er alle vier Jahre gewählt. Seine Tätigkeit ist ehrenamtlich. Dem Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorstand sind Dezernate zugeordnet. Vorstände der Jüdischen Kultus-Gemeinde Essen
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